Die legendären „Kohl-Protokolle“ sind seit Jahren Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Nun muss der BGH am 25. Oktober 2021 die Frage klären, ob der Witwe des Altkanzlers Kohl ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Helmut Kohls zusteht. Ausschlaggebend dafür ist, wie weit das postmortale Persönlichkeitsrecht bei ungenehmigter Veröffentlichung wörtlicher Zitate reicht. Verhandelt wird weiterhin über einen möglichen Unterlassungsanspruch gegen den Buchverlag. Mittelpunkt der beiden Verfahren ist das im Oktober 2014 im Heyne Verlag erschienene Buch „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ von Haupt-Autor Heribert Schwan und Co-Autor Tilman Jens. Das Buch enthält eine Vielzahl angeblicher Äußerungen des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl.…
Der Beitrag BGH zum postmortalen Persönlichkeitsrecht: Kohl-Protokolle: Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe? erschien zuerst auf WBS LAW.