Muss der Arbeitnehmer während seines genehmigten Urlaubs in Quarantäne, bekommt er die Urlaubstage nicht nachgewährt, es sei denn er kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Das entschied das LAG Düsseldorf jüngst in einem Fall, in dem sich eine Arbeitnehmerin während ihres Urlaubs mit Corona infizierte. Die Infektion stelle noch keine Krankheit im Sinne des § 9 BurlG dar, wenn die Arbeitnehmerin keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlege. In der Sache selbst hatte eine Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitnehmer auf Nachgewähr ihrer Urlaubstage geklagt. Sie hatte in der Zeit vom 10. Bis zum 31. Dezember 2020 Urlaub genommen. Nachdem sie Kontakt mit ihrer mit Covid-19 infizierten…
Der Beitrag LAG Düsseldorf: Corona-Infektion rechtfertigt keine Urlaubserstattung erschien zuerst auf WBS LAW.