Kündigt der Arbeitgeber mehreren Arbeitnehmern wegen Krankheit, muss er die Kündigungen bei der Agentur für Arbeit melden. Das entschied das LAG Düsseldorf nun in einem Fall, in dem eine Arbeitgeberin mehreren ihrer Mitarbeiter krankheitsbedingt kündigte. Auch für krankheitsbedingte Massenentlassungen gelte die Meldepflicht nach § 17 KSchG als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigungen. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall kündigte die Arbeitgeberin, eine Dienstleisterin im Sicherheitsbereich am Flughafen Düsseldorf, einem Arbeitnehmer, der in der Vergangenheit länger arbeitsunfähig erkrankt war. Der Arbeitnehmer arbeitete als Luftsicherheitsassistent in einem 6-2-Schichtsystem. Im Jahr 2018 war er 61 Tage erkrankt und damit arbeitsunfähig, im Jahr 2019 74…
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