Wer als Händler Artikel auf Amazon verkauft, muss seine Angebote regelmäßig auf Verstöße hin überprüfen. Dies entschied das KG Berlin. Anders als bei eigenen Online-Shops, können Händler, die über Amazon verkaufen, die Angebote nicht selbst gestalten. Das KG Berlin entschied, dass Händler dennoch verpflichtet sind, die Angebote von Amazon auf Rechtsfehler zu prüfen. In dem Fall ging es um einen Amazon-Händler, gegen den der Kläger in der Vergangenheit bereits einen Unterlassungsanspruch erstritten hatte. Mit neuen Angeboten zweier Artikel verstieß der Beklagte wenig später gegen diese Unterlassungsverpflichtung. Der Kläger forderte daraufhin die Zahlung einer Vertragsstrafe, die er gerichtlich durchsetzte. Das Landgericht…
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