Sie möchten früher aus Ihrem Immobilienkredit-Vertrag aussteigen, aber keine „Strafe“ an die Bank zahlen? Sie haben Ihren Kredit bereits gekündigt und möchten sich die gezahlte „Vorfälligkeitsentschädigung“ von der Bank zurückholen? Ihre Chancen stehen sehr gut! Denn die Rechtsprechung ist hier sehr verbraucherfreundlich. Kontaktieren Sie gerne jederzeit unsere Rechtsexperten für eine kostenloses Ersteinschätzung! Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Sie um die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung herum kommen – oder Ihre bereits gezahlte Summe zurückbekommen! Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung? Sie haben ein Verbraucherdarlehen aufgenommen, um sich ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren? Diese Kredite werden immer mit einer festen Laufzeit vereinbart.…
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