Wer ein vom Dieselskandal betroffenes Auto gekauft hat, kann möglicherweise ein Neufahrzeug vom Händler verlangen. Zumindest dann, wenn man diesen Anspruch rechtzeitig innerhalb von 2 Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs geltend gemacht hat. Der BGH könnte nun ein Machtwort sprechen und vielen Autokäufern, deren Gerichtsverfahren noch offen sich, zu ihrem Recht verhelfen. Am 8. Dezember wird sich der BGH erneut mit der Frage befassen, ob der Käufer eines manipulierten Diesel-Fahrzeugs einen Neuwagen verlangen kann (Az. VIII ZR 190/19), wenn die Klage – wie hier – rechtzeitig erhoben wurde. In der Vergangenheit hatte sich der BGH bereits mehrmals recht verbraucherfreundlich in…
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