Während der Silvester-Unruhen in Connewitz äußerte sich ein Twitter-Nutzer zum Vorgehen der Leipziger Polizei und wurde dafür vom Polizeipräsidenten öffentlich namentlich kritisiert. Das war rechtswidrig, entschied das VG Leipzig. Eine am 1. Januar 2020 auf der Homepage der Polizeidirektion Leipzig veröffentlichte Medieninformation, in der der damalige Polizeipräsident Torsten Schultze einen Twitter-User namentlich kritisierte, war rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Leipzig entschieden und der Klage des Twitter-Nutzers teilweise stattgegeben (Urt. v. 06.10.2021, Az. 7 K 65/20). Der Twitter-User war in der Silvesternacht 2019/20 am Connewitzer Kreuz anwesend und postete dazu folgenden Tweet: „0026 Beamte mußten regungslos vom #Connewitzer Kreuz gezogen…
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