Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25. November in gleich vier Fällen zum Dieselskandal zu entscheiden. Es geht um die Frage, ob auch Audi Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen muss, obwohl der Autohersteller manipulierte Motoren des Typs EA 189 von VW eingebaut hatte (Az. VII ZR 238/20, 243/20, 257/20 und 38/21). Der Bundesgerichtshof hatte bereits am 25.05.2020 entschieden, dass VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für die unzulässige Abschalteinrichtung haftet (Az. VI ZR 252/19). Diese Rechtsprechung könnte der BGH nun auch auf Audi ausdehnen. Von Abgasskandal betroffen? Wir prüfen Ihre Ansprüche! Berechnen Sie mithilfe des Formulars Ihre mögliche Rückerstattung im Abgasskandal!…
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