Nährwertangaben auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen dürfen sich nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen, entschied der EuGH. Informationen dieser Art lassen keinen Vergleich mit den entsprechenden Lebensmitteln anderer Hersteller zu. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Nährwertangaben auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen „einfach und leicht verständlich“ sein und einen Vergleich von Lebensmitteln sicherstellen sollten (Urt. v. 11.11.2021, Az. C-388/20). Er begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass Nährwertangaben auf der Vorderseite der Verpackung, die sich auf spezielle Zubereitungsarten beziehen, die Verbraucher verwirren könnten, wenn an anderer Stelle auf der Verpackung dann die Werte je 100 Gramm des Erzeugnisses zum Zeitpunkt…
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