US-Musikstar Taylor Swift veröffentlichte vor wenigen Tagen ihr Album „Red“. Und zwar bereits zum zweiten Mal, denn die Rechte an der Tonaufnahme der ersten Version liegen nicht bei ihr. Ein aus urheberrechtlicher Sicht besonderer Fall, schließlich umgeht sie damit in gewissem Maße auch den Sinn und Zweck des Tonträgerherstellerrechts, welches die wirtschaftlichen Investitionen an einer Aufnahme schützen soll. Die Sängerin Tylor Swift ist aus der Popkultur des 21. Jahrhunderts nicht mehr wegzudenken. Mit weltweit über 170 Millionen verkauften Tonträgern und elf Grammy-Auszeichnungen gehört sie zu den erfolgreichsten Künstlern überhaupt. Vergangene Woche veröffentlichte sie ein Album – doch wirklich neu ist…
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