Seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie mussten zahlreiche Veranstaltungen abgesagt werden – unter anderem auch die Deutsche Grundschuldschachmeisterschaft im Mai 2020. Da diese aber aufgrund rechtlicher Unmöglichkeit nicht stattfinden konnte, muss der organisierende Verein keine Stornierungskosten an das gebuchte Hotel zahlen. Das entschied das Thüringer OLG. Die Deutschen Grundschuldschachmeisterschaften sollten im Mai 2020 stattfinden. Dazu reservierte der organisierende Verein zur Förderung des Schachsports ein Hotel für vier Tage. Die Durchführung der Wettkämpfe sollte in einem großen Saal stattfinden und es wären circa 500 Personen für das Event angereist. Doch aufgrund der Coronapandemie konnte das große Event nicht stattfinden. Weil dieser Grund…
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