Haben Vermieter und Mieter im Mietvertrag festgelegt, dass der Mieter die Kosten für Kabel-TV-Anschlüsse trägt, muss er sich daran halten. Dies entschied der BGH und hielt damit an der geltenden Rechtslage fest. Das Urteil wird aber nur für kurze Dauer wirken – ab Juli 2024 wird eine Gesetzesänderung dieses Nebenkostenprivileg aufheben. Der Entscheidung lag eine Klage der Wettbewerbszentrale zugrunde. Diese richtete sich gegen die Wohnungsanbieterin Vivawest, welche über 120.000 Mietwohnungen im Raum Gelsenkirchen vermietet. In circa 108.000 Wohnungen davon sind Kabelfernseher ans Kabelnetz angeschlossen und übertragen Fernseh- und Hörfunkprogramme sowie weitere Telefon- und Internetdienste. Die Kosten für das Kabelnetz hat…
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