Busfahrer müssen beweisen, dass sie vor dem Zurückfahren auf die Fahrbahn von einer Haltestelle rechtzeitig geblinkt haben. Das entschied das OLG Celle. Bald dürfte sich sogar der BGH mit dem Fall beschäftigen. Die meisten Autofahrer kennen das Szenario: ein scheinbar fließender Straßenverkehr wird plötzlich prompt von einem auf die Fahrbahn abbiegenden Bus unterbrochen. Nicht selten enden diese Situationen in einem Unfall. Nach eben solchen Unfällen muss nun der jeweilige Busfahrer die Beweislast dafür tragen, dass er geblinkt hat. Dies entschieden die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Celle in einem aktuellen Fall (Urt. v. 10.11.2021, Az. 14 U 96/21). 10.000 Euro Schaden…
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