Der Schutz von Marken und Designs ist für Unternehmen enorm wichtig und führt unter Konkurrenten häufig zu Rechtsstreitigkeiten. Zuletzt hatte der BGH, also unser oberstes ordentliches Gericht, schon über das Gold des Lindt-Osterhasen oder die quadratische Verpackung von Ritter Sport zu entscheiden. Nun beschäftigt ein neuer Streit das Wettbewerbsrecht: Bübchen wirft seinem Konkurrenten Nivea vor, ihr Produktdesign für Babypflege zu kopieren. Mit Pflegeprodukten, auch für Babys, lassen sich Millionen machen. Wer sich in der Branche ein Geschäft aufgebaut hat, möchte dies deshalb tunlichst gegen die Konkurrenz verteidigen. Der Hersteller Bübchen hatte deshalb den Nivea-Mutterkonzern Beiersdorf verklagt, weil sie ihm vorwirft,…
Der Beitrag Streit um zarte Babyhaut: Bübchen geht gegen Nivea in Berufung erschien zuerst auf WBS LAW.