Die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein muss wegen schwerwiegender Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften ihre Facebook-Fanpage deaktivieren, entschied das OVG Schleswig-Holstein. Bereits das BVerwG und der EuGH hatten sich mit der Frage der Verantwortlichkeit von Fanpagebetreibern in dem Fall beschäftigt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH wegen datenschutzrechtlicher Verstöße verpflichtet ist, die Facebook-Fanpage zu abzuschalten und damit der Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) stattgegeben (Urt. v. 25.11.2021, Az. 4 LB 20/13). Datenschutzbehörde ordnete Deaktivierung an Das ULD hatte gegenüber der Wirtschaftsakademie im Dezember 2011 angeordnet, die von ihr betriebene Facebook-Fanpage wegen datenschutzrechtlicher Verstöße von Facebook zu deaktivieren.…
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