Ein Negativeintrag der SCHUFA, der durch ein Inkassounternehmen gemeldet wurde und der auf einer Forderung beruht, die bereits durch Ratenzahlung getilgt wurde, ist rechtswidrig und zu löschen. Das entschied nun das VG Wiesbaden. Nachdem ein Bankkunde eine SCHUFA-Eintragung entfernen lassen wollte, hat das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden entschieden, dass der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit dazu verpflichtet sei, auf die Löschung des Negativeintrags bei der SCHUFA hinzuwirken (Urt. v. 27.09.2021, Az. 6 K 549/21.WI). Das Gericht begründete den Anspruch auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde damit, dass ein rechtswidriger Eintrag vorliege, wenn der Kunde zuvor mit seiner Bank eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen habe…
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