Die Vorschriften zum Schutz von Nichtrauchern und der Gesundheit junger Menschen wurden in der EU in den vergangenen Jahren immer wieder ausgeweitet. Dadurch ist es mittlerweile unumgänglich, dass Tabakprodukte mit großen Warnhinweisen und Schockbildern versehen werden. Doch zu genau diesen Warnhinweisen muss der BGH bald ein Urteil fällen, zu dem der EuGH nun Vorlagefragen beantwortet hat. Dabei kommt es dem EuGH anscheinend auf einen möglichst großen Schutzbereich der Tabak-Richtlinie an und er urteilt, dass Warnhinweise nicht nur auf Zigarettenpackungen selbst, sondern auch auf fast allen Abbildungen von Packungen zu sehen sein müssen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat darüber entschieden, wie…
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