1. Was die Politik gegen Hetze und Gewaltaufrufe tun kann (deutschlandfunk.de, Isabelle Klein & Christoph Sterz, Audio: 6:29 Minuten) Derzeit würden Messengerdienste nicht vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz erfasst, wenn sie zur Individualkommunikation bestimmt seien. Telegram stelle in gewisser Weise eine Ausnahme dar, denn hier können öffentliche Kanäle von einer großen Anzahl von Personen abonniert werden. Demnach müsse […]