Ein offenbar rechtsextremer Mitarbeiter des Köln/Bonner Flughafens darf nicht mehr in seinem Job als Luftsicherheitsassistent arbeiten. Ihm fehle es an „luftverkehrsrechtlicher Zuverlässigkeit“, entschied das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln, Beschluss vom 14.12.2021, Az. 18 L 1967/21). Aus rechtsgerichteten und fremdenfeindlichen Aktivitäten bei Facebook kann auf eine luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden. Mit dieser Begründung hat das VG Köln per Beschluss den Eilantrag eines Luftsicherheitsassistenten abgelehnt. Der bei einer externen Firma beschäftigte Mann war seit mehr als zehn Jahren als Kontrollperson für Fracht und Post am Flughafen Köln/Bonn tätig. Die hierfür nach dem Luftsicherheitsgesetz erforderliche Zuverlässigkeitsfeststellung erhielt er von der Bezirksregierung Düsseldorf zuletzt im…
Der Beitrag Fehlende Zuverlässigkeit: Rechtsextremer darf nicht am Flughafen Köln/Bonn arbeiten erschien zuerst auf WBS LAW.