Harnwegskapseln, die zum Diätmanagement bei Blasenentleerungsstörungen und Harnwegsinfekten verkauft werden, sind keine Arzneimittel. Mit diesem Urteil widersprach das BVerwG nun dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Ein Unternehmen vertrieb in Österreich hergestellte Harnwegskapseln in Deutschland. Das Unternehmen selbst verstand sein Produkt als „diätetisches Lebensmittel“, das heißt als Lebensmittel, das für eine besondere Ernährung bestimmt ist. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ging hingegen von einem zulassungspflichtigen Arzneimittel aus. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) musste sich deshalb mit der Abgrenzung der beiden Möglichkeiten beschäftigen und entschied, dass die Harnwegskapseln zwar als Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke verkauft wurden, dies aber nicht ausreiche,…
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