Es sieht gut aus für Audi-Kunden im Dieselskandal. Nach dem verbraucherfreundlichen Urteil vom 25.11.21 entschied der BGH nun: Auch, wenn Kunden per Vertrag ein Rückgaberecht für das Auto hatten, können sie weiterhin Schadensersatz geltend machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Audi-Kunde auch dann Schadensersatz wegen eines manipulierten Motors verlangen kann, wenn er einen Darlehensvertrag mit Rückgabeoption abgeschlossen und von dieser Option keinen Gebrauch gemacht hat (Urt. v. 16. Dezember 2021, Az. VII ZR 389/21). Sind Sie vom Abgasskandal betroffen? Wir prüfen Ihre Ansprüche! Berechnen Sie mithilfe des Formulars Ihre mögliche Rückerstattung im Abgasskandal! Darum ging es in dem…
Der Beitrag BGH zum Dieselskandal: Schadensersatz für Audi-Kunden trotz „verbrieftem Rückgaberecht“ erschien zuerst auf WBS LAW.