Der EuGH hat entschieden, dass Betroffene bei verunglimpfenden Äußerungen über das Internet auch in jedem anderen Mitgliedstaat auf Schadensersatz klagen können, in dem der verletzende Inhalt zugänglich ist oder war – allerdings nur auf Ersatz des Schadens, der in diesem konkreten Land verursacht wurde. Für Ansprüche auf Entfernung und Richtigstellung sowie auf vollen Schadensersatz sind hingegen nur die Gerichte zweier Staaten zuständig. Wer der Ansicht ist, durch Äußerungen im Internet in seinen Rechten verletzt zu sein, kann vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet diese Äußerungen zugänglich sind oder waren, Ersatz des Schadens verlangen, der ihm in dem Mitgliedstaat…
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