Der EuGH hat entschieden: Ein Flug ist als „annulliert“ anzusehen, wenn die Fluggesellschaft ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt. Den Passagieren sei nicht zuzumuten, sich so zu beeilen, dass die den Flug noch bekommen. Sie können stattdessen die volle Entschädigung verlangen. Wenn ein Flug um eine Stunde oder mehr vorverlegt wird, gilt er als „annuliert“, so der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in mehreren zusammengefassten Urteilen (v. 21.12.21, Rs. C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20, C-395/20). Einzige Ausnahme: Die Airline informiert die Passagiere mindestens 2 Wochen vorher. Darum ging es in dem Fall Das österreichische Landesgericht Korneuburg und das Landgericht…
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