Mit dem „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ wird es ab dem 01. Januar 2018 wesentliche Änderungen geben, die eine hohe praktische Relevanz haben. Betroffen sind insbesondere sogenannte Einbaufälle (Ein- bzw. Ausbaukosten), bei denen im Falle eines Mangels der Kaufsache häufig Streitigkeiten ergaben. Durch die Änderungen soll nun Klarheit geschaffen- und […]
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