Inkassounternehmen, die Forderungen einfordern, die überhaupt nicht bestehen, handeln wettbewerbswidrig. Der BGH entscheid, dass dies auch gilt, wenn die falsche Forderung auf einem Identitätsdiebstahl beruht, der dem Unternehmen nicht bekannt war. Vor Identitätsdiebstahl fürchten sich viele Menschen. Für eine Frau aus Hamburg wurde es leider Realität. Völlig unerwartet erhielt sie Post von einem Inkassounternehmen, das sie zur Zahlung von circa 650 Euro aufforderte. Grund dafür war ein Mobilfunkvertrag aus dem Jahr 2017. Allerdings hatte die Frau diesen Vertrag selbst nie geschlossen – jedoch eine unbekannte Person mit ihren Daten. Ein Verbraucherschutzverband, an den sich die Betroffene wandte, mahnte daraufhin das…
Der Beitrag BGH zum Wettbewerbsrecht: Unlautere Zahlungsaufforderung bei Identitätsdiebstahl erschien zuerst auf WBS LAW.