Die Sorge um eine mögliche Triage in Deutschland war in der Zeit der Corona-Pandemie immer wieder gegenwärtig. Was würde passieren, wenn alle Intensivbetten belegt wären und weitere Patienten ins Krankenhaus kämen? Das BVerfG hat zu dieser Frage nun geurteilt und die Pflicht zur Entscheidung dem Bundestag auferlegt. Dieser habe durch seine bisherige Untätigkeit gegen das Benachteiligungsverbot von behinderten Menschen verstoßen. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, zum Schutz von behinderten Menschen eine Regelung für den Fall einer Triage zu schaffen. So entschied es das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die Triage (aus dem französischen „trier“ für aussortieren) beschreibt die Situation, in der weniger Intensivbetten…
Der Beitrag BVerfG zum Benachteiligungsverbot: Bundestag muss Regelungen zur Triage erlassen erschien zuerst auf WBS LAW.