Das Medienunternehmen ProSiebenSat.1 muss die Werbung einer österreichischen Modefirma zeigen, auch wenn die Ausstrahlung nur in Bayern stattfindet. Denn das Regionalwerbeverbot für nationale Fernsehveranstalter verstößt gegen EU-Recht, entschied nun das LG Stuttgart. Bundesweiten TV-Programmen in Deutschland ist es verboten, regional unterschiedliche Werbung auszustrahlen. Das Landgericht (LG) Stuttgart entschied nun aber, dass dieses Verbot europarechtswidrig ist. Damit muss der private Medienkonzern ProSiebenSat.1 Werbung einer österreichischen Modefirma, die nur in Bayern laufen sollte, ausstrahlen (Urt. v. 23.12.2021, Az. 20 O 43/19). Medienstaatsvertrag verbietet regionale Werbung Das österreichische Modeunternehmen hatte geklagt, weil ProSiebenSat.1 einen Werbespot nicht zeigte. Das Unternehmen betreibt Modefachgeschäfte in Österreich…
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