Ein damals 13-jähriger Junge versuchte mit seiner Mutter aus der DDR zu fliehen. Als sie von Sicherheitskräften aufgegriffen wurden, wurde der Junge über zwölf Monate getrennt von seiner Mutter in einem Kinderheim untergebracht. Nun entschied das BVerfG, dass sein Antrag auf Rehabilitierung bislang zu Unrecht erfolglos blieb. Die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Heimkindes in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gegen die Ablehnung einer Rehabilitierung war vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erfolgreich. Im Oktober 1977 reiste der Junge zusammen mit seiner Mutter aus der DDR in die Tschechoslowakei, um von dort aus in die Bundesrepublik Deutschland zu gelangen. Am 17.10.1977 wurden beide von…
Der Beitrag BVerfG zum DDR-Unrecht: Rehabilitierung eines DDR-Heimkindes zu Unrecht abgelehnt erschien zuerst auf WBS LAW.