Das LG Hamburg hatte kürzlich zwei Fälle zu entscheiden, in denen Corona-Testzertifikate online ohne Arztkontakt angeboten wurden. Es sei wettbewerbswidrig, Testnachweise anhand eines online angebotenen Fragebogens auszustellen, sofern der Test nicht von dem ausstellenden Arzt vorgenommen und überwacht wird, so das Gericht. Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung als irreführend beanstandet. Wenn Unternehmen online für Selbsttest-Zertifikate werben, die lediglich anhand eines online angebotenen Fragebogens oder eines Tests, der nicht von dem ausstellenden Arzt überwacht wird, erstellt werden, ist dies wettbewerbswidrig. Das entschied das Landgericht (LG) Hamburg in zwei Fällen, in denen Unternehmen für solche Tests geworben und sie ausgestellt hatten (Beschl.…
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