Diskussionen und Ärgernisse im Büro können durchaus mal hitzig werden. Doch dabei gibt es auch Grenzen. Das ArbG Siegburg hat über einen Fall entschieden, in dem ein Kollege davon sprach, Amok zu laufen oder den Chef aus dem Fenster zu schmeißen. Der Arbeitsgeber kündigte ihm daraufhin fristlos. Das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg entschied, dass eine fristlose Kündigung wegen Drohungen gegen den Vorgesetzten gerechtfertigt sein kann. Der Betroffene war bei einer Stadt seit über 13 Jahren in der Buchhaltung beschäftigt. Gegenüber seiner Kollegin äußerte der Mann nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten: „Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse…
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