Feministische Aufforderung zur Straftat
Ein Foto. Eine Anmerkung. Ein Leser schickt mir das: Dazu fällt mir ein: § 111 Strafgesetzbuch: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft. (2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist […]