Nachdem die EU-Kommission eine zu hohe Geldbuße gegen die Telekom verhängt hatte, erstattete sie ihr nachträglich einen Teil des Geldes. Sie weigerte sich allerdings, Verzugszinsen hierfür zu zahlen – zu Unrecht, wie das EuG nun entschied. Die EU-Kommission hatte sich geweigert, sogenannte Verzugszinsen auf eine zuvor verhängte, aber Jahre später wieder verringerte Wettbewerbsstrafe zu zahlen. Die Deutsche Telekom wehrte sich dagegen und hatte nun mit ihrer Klage Erfolg. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat dem Unternehmen eine Entschädigung in Höhe von 1,75 Millionen Euro zugesprochen (Urt. v. 19.01.2022, Az. T-610/19). EU-Kommission verhängte zu hohe Strafe 2014 hatte die EU-Kommission…
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