Berlin (dpo) - Jetzt kommt es ganz dicke für alle, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson gegen Corona immunisiert wurden: Da eine Impfung mit Johnson & Johnson nicht mehr als vollständiger Impfschutz zählt, sind auch alle Einkäufe von entsprechend Geimpften, die während geltender 2G-Regeln im Einzelhandel gemacht wurden, ungültig und müssen zurückgegeben werden.