Ein Sachbuch darf grundsätzlich denselben Titel wie eine Fernsehbeitragsreihe tragen. Das OLG Frankfurt am Main entschied, dass im Falle des Titels „Nie wieder keine Ahnung!“ keine Verwechslungsgefahr bestehe. Die Beschwerde einer TV-Produzentin wurde insofern zurückgewiesen. Zwischen dem Titel „Nie wieder keine Ahnung!“ für eine Fernsehbeitragsreihe und demselben Titel für ein Sachbuch besteht keine Verwechslungsgefahr. Das Buch darf deshalb weiterhin unter dem Titel vertrieben werden, auch wenn dieser geschützt ist. Der Rechtsverkehr halte einen Titel nicht für den anderen, weil es an einer hinreichenden Ähnlichkeit der Werke fehle, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. (Beschl. v. 11.01.2022, Az. 6 W…
Der Beitrag Verwechslungsgefahr?: Darf TV-Sendung so heißen wie ein Buch? erschien zuerst auf WBS LAW.