Wie weit geht die Meinungsfreiheit? Das ist wohl die wichtigste Frage, wenn es um Hassrede im Netz geht. Nun hat das BVerfG im Fall von Grünen-Politikerin Renate Künast eine Entscheidung dazu getroffen. Der Beschluss wird große Auswirkungen haben, denn Social-Media-Plattformen werden nun wohl eher die Nutzerdaten von potenziellen Tätern herausgeben müssen. Damit ist dies eine wegweisende Entscheidung im Zeitalter von sozialen Medien. „Gehirn Amputiert“, „Pädophilen-Trulla“ oder „Die ist Geisteskrank“ – solche hetzerischen Äußerungen sammelten sich auf der Plattform Facebook zu Renate Künast. Diese forderte daraufhin eine gerichtliche Anordnung zur Auskunft über die personenbezogenen Daten der betroffenen Facebook-Nutzer. Bislang sträuben sich…
Der Beitrag Hasskommentare in Social Media: Renate Künast siegt vor Bundesverfassungsgericht erschien zuerst auf WBS LAW.