Facebook darf Konten von Nutzern, die Fotos von sexueller Misshandlung von Kindern verschicken, ohne Vorwarnung dauerhaft sperren. Das hat nun das LG München I entschieden. Das Unternehmen sei aufgrund eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung berechtigt – auch, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Ein Facebook-Nutzer hatte auf Wiederherstellung seines Kontos und Schadenersatz geklagt, nachdem Facebook sein Konto gesperrt hatte, ohne ihn vorher anzuhören. Dem erteilte das Landgericht (LG) München I eine Absage und entschied, dass die Vorgehensweise des Unternehmens zulässig war. Das Verschicken von Missbrauchsbildern sei ein wichtiger Grund, der Facebook zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages und damit zur sofortigen…
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