Facebook verlangt von seinen Nutzern, dass sie sich mit ihrem echten Namen anmelden. Doch die Klarnamenpflicht ist unzulässig – zumindest für ältere Accounts, entschied der Bundesgerichtshof im Januar 2022. Hier unser kleiner, nicht abschließender Einblick in die Pressetätigkeit unserer Sozietät. WBS in der Presse – Januar 2022
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