Die Drehbuchautorin der Erfolgsfilme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ darf nachträglich ein höheres Honorar verlangen. In diesem Zuge steht ihr gemäß einer nun rechtskräftigen Entscheidung des LG Berlin auch ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der Höhe der Einnahmen zu. Nachdem die Produktionsfirma ihre Berufung gegen die Klage der Autorin jüngst zurückgezogen hat, ist das Urteil aus dem Jahr 2020 nun rechtkräftig. Die Drehbuchautorin Anika Decker hat ein Recht auf Auskunft über die Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“. In der mündlichen Verhandlung am 16. Februar 2022 vor dem Kammergericht (KG) Berlin nahmen die Produktionsfirma und der Verleih der Filme ihre Berufungen gegen ein früheres Urteil…
Der Beitrag Til Schweiger zieht Berufung zurück: „Keinohrhasen“-Autorin erhält Auskunft über Filmeinnahmen erschien zuerst auf WBS LAW.