Viele Menschen ziehen wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten vor Gericht. Das AG Bad Iburg hatte nun über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mann mit einer installierten Kamera das Grundstück seiner Nachbarin filmen konnte. Auch wenn die Kamera alle Bereiche außerhalb seines eigenen Grundstücks verpixelt, ist das unzulässig und die Nachbarin kann die Entfernung der Kameras verlangen, so die Richter. An einer Hauswand installierte Videokameras können dazu führen, dass das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzt ist. Dies hat das Amtsgericht (AG) Bad Iburg nun entschieden. Es genüge nach Auffassung des Gerichts bereits, dass die Nachbarin eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen – unabhängig…
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