Sportberichterstatter, die wegen pandemiebedingter Ausfälle von Fußballspielen nicht ausstrahlen konnten, durften ihre Verträge über Verwertungsrechte nicht einfach kündigen. Diesen Schiedsspruch bestätigte das OLG Frankfurt in einer Entscheidung von Anfang März. Da kein Leistungshindernis der DFL vorlag, bestand nach Auffassung des Gerichts auch kein Kündigungsgrund. In der Sache selbst ging es um ein französisches auf Sportberichterstattung spezialisiertes Unternehmen, welches mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) einen Vertrag über Verwertungsrechte von Fußballspielen für den Zeitraum von 2017 bis 2021 geschlossen hatte. Es ging um Spiele, die innerhalb Deutschlands stattfanden. Als Gegenleistung für die Verwertung der Bilder war eine jährliche Servicepauschale sowie pro…
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