Welche Rechte hat man, wenn ein Online-Shop eine sogenannte „Zufriedenheitsgarantie“ gibt? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell der BGH in einem Streit zwischen zwei Online-Händlern. Entscheidend wird es auf die Auslegung der Verbraucherrechte-Richtlinie sowie der Warenkaufs-Richtlinie der EU ankommen. Der BGH legt deshalb nun dem EuGH vor. Die Entscheidung des EuGH steht noch aus. Hintergrund des Vorabentscheidungsverfahrens ist ein vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängiger Rechtstreit zwischen zwei Online-Händlern. Der beklagte Händler verkauft Sport- und Fitnessprodukte stationär in seinem Onlineshop, darunter auch T-Shirts der Marke „L“. Einige davon versieht er regelmäßig mit Hängeetiketten, sogenannten „Hang-Tags“, auf denen folgender Text zu lesen…
Der Beitrag EuGH-Vorlage vom BGH: Ist eine „Zufriedenheitsgarantie“ eine Garantie im rechtlichen Sinn? erschien zuerst auf WBS LAW.