Karlsruhe (Archiv) - Das wird vielen Tierfreunden nicht gefallen: Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Hundebesitzer künftig dazu verpflichtet, auf öffentlichen Plätzen nicht nur den Kot, sondern auch den Urin ihres Haustieres zu entfernen und sachgerecht zu entsorgen. Wer gegen diese Auflage verstößt, muss mit einem Bußgeld sowie im Wiederholungsfall mit dem Entzug des Hundeführerscheines rechnen. mehr...
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