Ein Amazon-Händler, der seine Produkte mit gekauften Kundenbewertungen bewirbt, ohne darauf hinzuweisen, dass die Rezensenten Kostenvorteile erhalten haben, handelt wettbewerbswidrig. Das entschied das LG Hamburg in einem Streit zwischen Amazon und einem Unternehmen, das Händlern gekaufte Bewertungen anbietet. Demnach müssen Online-Anbieter die Rezensionen entweder löschen oder darauf hinweisen, dass die Rezensionen nicht von normalen Kunden stammen. Dem Verfahren liegt ein Streit zwischen dem Onlineshop Amazon und einem Unternehmen, das Händlern Kundenrezensionen zum Kauf anbietet, zugrunde. Amazon hatte gegen das Unternehmen geklagt, weil es dessen Geschäftsmodell für wettbewerbswidrig hielt. Danach konnten Verkäufer ein kostenpflichtiges Abo mit Gutschein-Kampagnen für ein bestimmtes Angebot…
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