Der Porsche 356 war das erste zugelassene Auto mit dem Namen „Porsche“. An dem Erfolg des Nachfolgemodells Porsche 911 wollte die Erbin eines früheren Leiters der Konstruktionsabteilung der Porsche AG beteiligt werden. Der BGH erteilte ihr nun aber eine Absage: Ihr stehe kein Anspruch auf eine Nachvergütung zu. Die Sache wurde außerdem an das OLG Stuttgart zurückverwiesen, das erneut über ein Beweisangebot zum Urheberrecht am Porsche 911 entscheiden muss. Der Streit um Beteiligungsansprüche der Erbin eines früheren Leiters der Konstruktionsabteilung der Porsche AG am wirtschaftlichen Erfolg des Porsche 911 geht in die nächste Runde. Konkret geht es um die Frage,…
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