Abmahnungen werden meist postalisch, selten aber auch per E-Mail verschickt. Doch wann ist eine solche Abmahnung wirksam zugegangen, wenn sie als PDF angehängt war? Schon, wenn sie im Postfach bzw. Spam-Ordner eingegangen ist oder erst, wenn der Empfänger sie tatsächlich geöffnet hat? Diese Frage hat nun das OLG Hamm beantwortet. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass eine Abmahnung per E-Mail in der Regel erst dann zugeht, wenn der Empfänger die als PDF angehängte Datei auch tatsächlich geöffnet hat (Beschl. v. 09.03.2022, Az. 4 W 119/20). Alternativ würde man die E-Mail-Empfänger indirekt dazu zwingen, Spam-verdächtige Anhänge zu öffnen. Unternehmen…
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