Immer wieder gibt es Streit um die rechtliche Einordnung von CBD-Produkten. Nun hat das VG Köln im Fall von CBD-Tropfen entschieden, dass diese nicht bloß Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel sind. Das Gericht stimmte dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu, das die Tropfen als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft hatte. Insbesondere sei eine Verwendung von CBD zur Ernährung nicht bekannt. Der Wirkstoff Cannabidiol (CBD) wird aus der Pflanze Cannabis sativa (Hanf) gewonnen und hat in den letzten Jahren Eingang in zahlreiche Produkte gefunden. Ein pharmazeutisches Unternehmen bringt zwei solcher Erzeugnisse, die in unterschiedlicher Stärke CBD-Tropfen enthalten, als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr. Das Bundesinstitut…
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