Art. 15 DSGVO gibt Bürgern die Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, welche Daten Unternehmen und Behörden über sie gespeichert haben. Im Hinblick auf den Wert, den personenbezogene Daten heutzutage haben, ist der Auskunftsanspruch nicht zu unterschätzen. Das AG Pankow hat nun jedoch entschieden, dass er unter Umständen auch wegen Unzumutbarkeit abgelehnt werden kann. Im Falle eines Beförderungsunternehmens, das einem Kunden ihn betreffende Videoaufzeichnungen der Bahninnenräume zur Verfügung stellen sollte, liege eine solche Situation vor. Das Amtsgericht (AG) Pankow hat entschieden, wann ein Auskunftsanspruch aus Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zurückgewiesen werden darf. So sei es für ein Personenbeförderungsunternehmen, das Videoaufzeichnungen…
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