Mit einer durch Cookies gesteuerten, angeblich befristeten Rabattaktion warb ein Onlineshop um Neukunden. Die Befristung ließ sich jedoch umgehen, wenn man Cookies nicht akzeptierte oder im Nachhinein löschte. Dann bekamen Kunden den Rabatt bei einem erneuten Besuch der Seite wieder für einen neuen Zeitraum angeboten. Diese Praxis ist wettbewerbswidrig, entschied nun das OLG Köln. Wirbt ein Onlinehändler mit durch Cookies gesteuerten Neukundenrabatten, darf hierdurch beim Verbraucher nicht der Eindruck entstehen, es handele sich um eine zeitlich begrenzte Rabattaktion. Erhalten Nutzer durch Deaktivieren der Cookies bei einem erneuten Besuch der Website wieder ein derartiges Angebot, werden Erstbesucher der Website in relevanter…
Der Beitrag OLG Köln zu Werbeaktion für „Erstbesucher“: Cookie-gesteuerter Rabatt ist wettbewerbswidrig erschien zuerst auf WBS LAW.