Häufig wollen Mieter ihre Wohnungen an Touristen untervermieten, um auf leichtem Wege zusätzliches Geld zu verdienen. Das dürfen sie aber nicht ohne Weiteres: Wer seine Wohnung untervermieten möchte, muss das vorher genau mit seinem Vermieter abklären. Andernfalls droht eine fristlose Kündigung, erklärte kürzlich das Amtsgericht München. Ein Mieter aus München, der Zimmer seiner Wohnung wiederholt ohne Genehmigung und entgegen einer Abmahnung an Touristen und Mitbewohner untervermietet hatte, muss die Wohnung räumen und an die Vermieterin herausgeben. Dies hat kürzlich das Amtsgericht (AG) München entschieden. Der Mieter sei zu Recht fristlos gekündigt worden, da er sich bewusst über den Willen und…
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