Das Bundesverfassungsgericht hat in einem 150-seitigen Urteil einer Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz teilweise stattgegeben. Die vor rund vier Jahren eingeführten umfassenden Überwachungsbefugnisse des Bayerischen Geheimdienstes verletzten die Bürger in ihren Grundrechten und seien unverhältnismäßig. Bayern wollte seinem Geheimdienst weitgehende Befugnisse zur heimlichen Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern einräumen. Diesem Bestreben hat das Bundesverfassungsgericht jetzt mit seiner Entscheidung vom 26.04.2022.einen Strich durch die Rechnung gemacht. Mehrere der eingeräumten Befugnisse verletzten die Bürger in ihren Grundrechten und seien verfassungswidrig (Az. 1 BvR 1619/17). 2016 wurde das Bayerische Verfassungsschutzgesetz auf Verlangen der CSU komplett überarbeitet und allein mit ihren Stimmen im Bayerischen…
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